Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V.

Vorsicht bei Verträgen über "Integrierte Versorgung"
26.6.2005

Kollegen in Süd-Niedersachsen erhalten z.Z. Post mit der Angebot, an einem Modellprojekt zur "Integrierten Versorgung" Depressiver in Südniedersachsen teilzunehmen. Dabei geht es darum, sich zu verpflichten, in Zukunft Patienten mit bestimmten Diagnosen nur an einer bestimmten Vertragsklinik zu behandeln und dafür Honorar direkt von der Krankenkasse zu erhalten.

In Niedersachsen ist dieses Projekt ein Novum, wobei nach dem Gesundheitmodernisierungsgesetz (GMG) solche Verträge schon länger möglich sind und in anderen Bundesländern auch schon eingeführt wurden. Der aktuell angebotene Vertrag bedarf einer intensiven Überprüfung, bevor Empfehlungen ausgesprochen werden können. Zunächst sind dabei natürlich die Vertragsbedingungen zu prüfen, aber auch die Klinik, zu der die Zuweisungen erfolgen sollen, muss kritisch betrachtet werden.

Iim Moment überprüft der bvvp auf Landesebene in Kooperation mit der KVN und auf Bundesebene in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand die Vertragsbedingungen. Es ist empfehlenswert, diese Überprüfungen abzuwarten, bevor ein entsprechender Vertrag unterzeichnet wird. Auf jeden Fall sollten zukünftige Angebote dieser Art vor einem möglichen Vertragsabschluss überprüft werden, wobei die KVN hier ein möglicher Ansprechpartner ist. Die grundsätzliche Tendenz, durch solche Verträge die KVen als Vertragspartner auszuschalten, wird prinzipiell als problematisch eingeschätzt, da dadurch der einzelne Vertragspsychotherapeut gegenüber den Vertragspartnern wie Kassen und Krankenhäusern immer in die schwächere Position gerät.