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| Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| "Psychotherapie ist unteilbar" | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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27.08.2006 Mit diesem Slogan erteilt der bvvp allen Tendenzen eine Absage, die Psychotherapie für eine Berufsgruppe zu vereinnahmen. Psychotherapie ist die Behandlung von Krankheiten mit psychischen Mitteln. Die Befähigung dazu teilen nach ihren entsprechenden Ausbildungen die ärztlichen Psychotherapeuten, die psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten. Bedingt durch ihre jeweiligen Studiengänge sind die verschiedenen Gruppen der Psychotherapeuten in der Lage, in der Behandlung von Patienten unterschiedliche Akzente zu setzen. In jeder Berufsgruppe scheint es zur Zeit Kollegen zu geben, denen an einer Konkurrenz zwischen den Berufsgruppen der Psychotherapeuten gelegen ist und die für ihre jeweilige Berufsgruppe einen Alleinvertretungsanspruch für die Psychotherapie im Gesundheitswesen beanspruchen. Der bvvp teilt weder die entsprechenden Positionen der ärztlich-psychotherapeutischen Verbände, wie sie der Nullnummer der Zeitschrift "Ärztliche Psychotherapie" zu entnehmen sind, noch die Ableitung rein psychologisch-psychotherapeutische Verbände aus dem Psychotherapeutengesetz, dass nur psychologische Psychotherapeuten und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten sich "Psychotherapeuten" nennen dürften. Der bvvp appelliert in diesem Zusammenhang an die ärztlichen Selbstverwaltungsorgane, der ärztlichen Psychotherapie in ihren Reihen einen angemessenen Raum zu geben. Ebenso appellierte der bvvp an die Kammern der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, den Begriff "Psychotherapeuten" nicht gegen die ärztlichen Psychotherapeuten zu vereinnahmen. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf die Betitelung der meisten Kammern für Psychologische und Kinder- und Jugendlichentherapeuten als "Psychotherapeutenkammer" hingewiesen. Weiter stellt der bvvp richtig: in der Nullnummer der Zeitschrift "Ärztliche Psychotherapie" wird eine unsystematische Befragung eines Redakteurs, an der sich 18 von 60 befragten Ärzten beteiligten, als bvvp-Untersuchung apostrophiert und aus dem Zusammenhang gerissen willkürlich dahingehend interpretiert, als ob sich daraus eine angeblich umfassende Unfähigkeit psychologischer Psychotherapeuten zur Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung abgeleiten ließe. . Für den bvvp als einen Verband, indem sich Psychotherapeuten mit unterschiedlicher Ausbildung und unterschiedlichen Verfahren zusammengeschlossen haben, sind natürlich Hindernisse in der Zusammenarbeit ein wichtiges Thema, dem es gilt, sich ernsthaft zuzuwenden. Die tendenziöse Auswertung durch den Autor in der oben genannten Zeitschrift ist geht unzulässig vereinfachend, unwissenschaftlich, und damit letztendlich manipulativ mit dem komplexen Thema um. Der bvvp distanziert sich hiermit von dieser Interpretation. Viel wichtiger als derartige Auseinandersetzungen ist und bleibt jedoch eine hochwertige und qualifizierte Ausbildung aller Psychotherapeuten. Auf der Seite der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bedeutet dies, dass als Eingangsqualifikation für die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz weiterhin nur das Diplom oder ein Masterstudiengang qualifiziert. Auf der ärztlichen Seite bedeutet dies, dass allen Versuchen eine Absage erteilt werden muss, z.B. eventuell auf dem Weg über die so genannte fach-gebundene Psychotherapie eine Schmalspurausbildung mit Zugang zu den Leistungen der Richtlinienpsychotherapie zu installieren. Im Sinne einer angemessenen Versorgung der Bevölkerung spricht sich der bvvp für folgende zwei Regelungen ab dem Jahr 2008 aus: 1. Es erfolgt eine getrennte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten oder es wird eine Quote eingeführt, durch die die Niederlassung von ausschließlich im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie tätiger Ärztlicher, Psychologischer und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gesichert wird. 2. Der bvvp hält es für notwendig, die Forderung des Deutschen Ärztetages 2006 abzuwandeln: Die bestehende Regelung, nach der 40% aller Psychotherapeuten Sitze für ärztliche Psychotherapeuten reserviert sind, sollte geändert werden. Da die Nachwuchsmöglichkeiten ärztlicher Psychotherapeuten sehr begrenzt ist und der turn-over nicht gehalten werden kann. Sacherecht wäre deshalb nicht die Fortschreibung der bisherigen starren Quotenregelung, sondern die Verankerung eines flexiblen Systems, das den absehbar immer wieder auftretenden Schwankungen auf der Angebotsseite niederlassungswilliger Therapeuten aus den zwei Professionen Rechnung tragen kann. Dies wäre durch ein "Reißverschlusssystem" am besten möglich. Freie Plätze werden abwechselnd durch einen Ärztlichen und ein Psychologischen Psychotherapeuten besetzt. Sollte einer der beiden nicht zur Verfügung stehen, wird zweimal mit der gleichen Profession besetzt, evtl auch dreimal oder viermal. Sobald aber die "übersprungene" Profession wieder da ist, kommt sie sofort bei nächster Gelegenheit zum Zug. Die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandelnden Therapeuten könnten jedoch stattdessen mit einer festen Quote bedacht werden in Höhe von 20 %. Anschließen kann sich der bvvp der Forderung des Deutschen Ärztetages, dass die durch eine Quote gesicherten Sitze für ärztliche Psychotherapeuten nicht nur an Fachärzte für psychotherapeutische Medizin, sondern an alle ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte vergeben werden. Dr. med. Birgit Clever, Dr. Frank-Roland Deister (Bundesvorsitzende des bvvp) Quelle: bvvp, 20.07.2006 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||