Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V.

Gesundheitsreform bedroht die Psychotherapie

18.11.2006

Das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) macht uns Psychotherapeuten nicht nur - wie allen - im Allgemeinen, sondern auch im Speziellen ganz ernste Sorgen. Es drohen im psychotherapeutischen Bereich eklatante Versorgungsverschlechterungen:

So können Regelleistungsvolumina und Pauschalen für uns keine angemessenen Vergütungs- und Steuerungsinstrumente sein - genauso wenig wie die DRGs im stationären Sektor. Wir Psychotherapeuten sind zur patientenorientierten, individuell auf die jeweilige psychische Störung zugeschnittenen Behandlung weiterhin auf Einzelleistungsvergütung (pro Therapiesitzung) und die individuellen gutachterlich genehmigten Therapiekontigente der Richtlinientherapie (die im Grunde schon individuell zugeschnittene RLVen darstellen) unabdingbar angewiesen.

Vor allem aber sind wir auf eine "angemessene" Honorierung je Zeiteinheit angewiesen, die uns allerdings in der Vergangenheit in den KVen nie auch nur annähernd ohne höchstrichterliche Rechtsprechung und gesetzlichen Schutz (SGB V § 85, Abs. 4, Satz 4) zugebilligt wurde. Sogar heute, 7 Jahre nach den ersten BSG-Urteilen, sind die dort erhobenen Forderungen von KBV und KVen nicht vollständig umgesetzt - und wir müssen weiter klagen (u.a. gegen die unangemessene Umsetzung durch den Bewertungsausschuss).

Wir sind in großer Sorge, weil im vorliegenden WSG-Entwurf die o.g. gesetzliche Bestimmung, um deren Aufnahme im SGB V der bvvp sich seinerzeit sehr bemüht hat, nicht mehr enthalten ist. Ohne diesen gesetzlichen Schutz und das Recht auf angemessene Vergütung würden sich unsere Honorare und damit die Versorgung psychisch Kranker wohl wieder verschlechtern. Wir könnten - und würden - natürlich wieder klagen, aber das würde wieder Jahre dauern. Die Kollegen müßten - wie schon in der Vergangenheit - verstärkt andere Erwerbsquellen suchen. (Die z.T. geringe Auslastung der PT-Praxen hat u. E. viel mit der Vergütung zu tun.)

Auch bei dem geplanten PKV-Basistarif sind Nachbesserungen dringend nötig. Zwar ist begrüßenswert, dass hier keine Versicherten mehr aufgrund früherer Vorerkrankungen - d.h. auch psychischen - ausgeschlossen werden dürfen, aber trotz der Forderung nach Vergleichbarkeit der Leistungen mit denen der GKV ist im Gesetz nicht festgelegt, dass auch der Umfang (Richtlinienkontingente!) und der zugelassenen Behandlerkreis (auch PP/KJP) den Bedingungen innerhalb der GKV entsprechen muß

Der bvvp hat hierzu eine Stellungnahme für die Anhörungen des Gesundheitsausschusses des Bundestages verfaßt und außerdem an dem in dieselbe Richtung gehenden GKII-Papier, das insgesamt 34 Verbände unterstützen, die ca. 17.000 PT-Behandler - und damit fast alle - vertreten, intensiv mitgearbeitet.

Quelle: F.R. Deister bvvp, 9.11.06

Den Text der Stellungnahme des bvvp erhalten sie
hier. <http://www.bvvp.de/news06/bvvp-Stellungnahme_WSG.pdf>