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| Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Diskriminierung durch Arzt-Altersgrenze? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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07.01.2007 "NEU-ISENBURG (maw). Kollegen, die sich vom Zulassungsverbot für Ärzte nach dem 68. Lebensjahr diskriminiert fühlen, können sich an die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung wenden. Dort prüfen Juristen, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierungen vorbeugen soll, Anwendung finden könnte. Das sagte ein Pressesprecher des Bundesfamilienministeriums der "Ärzte Zeitung". Wie jetzt bekannt wurde, wenden sich vor allem Ärzte an die neue Stelle im Ministerium. Der Hauptgegenstand ihrer Beschwerde: die Altersgrenze. Die Antidiskriminierungsstelle erreichen Sie unter ads@bmfsfj.bund.de." Quelle: Ärzte Zeitung, 20.12.2006 Anmerkung: Dieser Weg steht natürlich auch allen PP und KJP offen! | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||