![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Neue Gefahren für die Richtlinienpsychotherapie | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
18.03.2007 Wo man hinschaut, sollen Psychotherapieverfahren und Methoden jetzt mittels RCT, d.h. randomisiert-kontrollierten Studien (randomizend controlled trials) ihren Nutzen nachweisen. Nicht nur, dass der Gemeinsame Bundesausschuss schon längere Zeit und noch immer an RCT-basierten Prüfregeln für sozialrechtlich neu zuzulassende Verfahren sitzt - denen sich die bereits zugelassenen aber dann ebenfalls unterziehen sollen -, auch in den derzeit beratenen "Nationalen Versorgungsleitlinien zur Depressionsbehandlung" soll die Grundlage der Therapieempfehlung schwerpunktmäßig an RCT-Studien festgemacht werden. Und der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP), der sich um die Zulassung von Psychotherapieverfahren und Methoden kümmert, sitzt ebenfalls an neuen Verfahrensregeln zur - berufsrechtlich relevanten - Beurteilung der Wissenschaftlichkeit von Methoden und Verfahren, in denen der RCT-Standard dominiert. Da der WBP dazu aufgefordert hat, sich zu seinem Entwurf zu äußern, hat u. a. der bvvp hierzu eine umfangreiche Stellungnahme verfasst, in der er die vermeintliche Überlegenheit der RCT-Studien gegenüber naturalistischen Studien fundiert infrage stellt. Worum geht es dabei? Es geht darum, ob ein aus der Pharmaforschung übernommener und weithin idealisierter "Gold"-Standard in Form von RCT-Design-Anforderungen, denen in der Psychotherapieforschung i.d.R. keine praxisnahen Behandlungsbedingungen zugrunde liegen (können) und die damit ein ernstzunehmendes Defizit an externer Validität (= Übertragbarkeit auf Wirksamkeit und Nutzen unter Versorgungsbedingungen) aufweisen, überhaupt für die Psychotherapie als angemessen und ausreichend gelten können i.S. zu fordernder bestmöglicher Nachweisqualität. Bekanntlich lassen sich die beziehungsorientierten Verfahren, insbesondere die analytische Langzeittherapie, kaum oder nur sehr schwer mittels RCT-Studien überprüfen. Es liegt daher für die analytische Langzeittherapie (aber auch für andere Langzeittherapien) z.Zt. kein einziger unanfechtbarer RCT-Nachweis vor. (Allerdings wird derzeit eine entsprechende Studie von einer Forschergruppe vorbereitet.) Dr. Frank Roland Deister, 1. stellv. Vorsitzender des bvvp | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||