Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V.

Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung


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KV-Abrechnung 01/2008
Neuordnung der
vertragsärztlichen Vergütung (Seite 1 von 8)
EBM 2008
Seit dem 6. November 2007 liegt die Endfassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes 2008 vor.
Der EBM 2008 ist keine reformierte Gebührenordnung, sondern lediglich eine moderateWeiterentwicklung des EBM
2000plus. Die zentrale Botschaft vorweg: Es gibt 2008 weder viele Änderungen in den Leistungen noch gibt es viel
mehr Honorar.
Mehr Pauschalierungen
Die EBM-Änderungen 2008 sind Teil der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung. Sie sind der erste Schritt
eines über mehrere Jahre angelegten Prozesses, der im Jahr 2008 mit Inkrafttreten des neuen EBM, bei dem die
Pauschalierung im Vordergrund steht, beginnt. Der Wille des Gesetzgebers ist, dass pauschaliert wird, was ,
pauschalierbar ist.
Wieder ein neuer EBM
Die Antwort auf die Frage, warum nach noch nicht einmal drei Jahren ein neuer EBM eingeführt wird, liegt nicht
zuletzt in der gemeinsamen Forderung der Berufsverbände und der Kassenärztlichen Vereinigungen. Das aktuell
defizitäre Honorarsystem muss ersetzt werden durch eine Gebührenordnung in Euro.
Budgetierte Gesamtvergütung führte zu Verlusten
Seit 1993 zahlen die Krankenkassen jeweils auf Basis ihrer Mitgliederzahlen die budgetierte Gesamtvergütung mit
befreiender Wirkung. Insbesondere in den letzten Jahren lag die gesetzlich erlaubte Steigerungsrate pro Jahr stets
unter einem Prozent. Im Ergebnis führte die budgetierte Gesamtvergütung zu einem Honorarverlust, da die Inflation
pro Jahr deutlich höher war als die Steigerungssätze. Dies haben die Ärzte ausschließlich dem Gesetzgeber zu
verdanken, der die Steigerungsraten jährlich festlegt. Den Krankenkassen ist es untersagt, höhere Honorare zu
zahlen, und die KVen haben keine Verhandlungsoption.
Das Morbiditätsrisiko lag aufgrund der Zahlung mit befreiender Wirkung ausschließlich aufseiten der Ärzte. Die
Fallzahlzuwächse und die einhergehende Leistungsvermehrung führte in vielen KV-Bereichen zu einer
Reduzierung der Punktwerte.
Auch der Krankenkassenwechsel der Patienten, weg von den Krankenkassen mit hohen Beitragssätzen und hoher
Kopfpauschale, hin zu Krankenkassen mit niedrigen Beitragssätzen und niedriger Kopfpauschale, bewirkte im
Ergebnis weitere Honorareinbußen. Die hohe Arbeitslosenquote in den letzten Jahren führte dazu, dass aus
krankenversicherungspflichtigen Beitragszahlern beitragsfreie Mitversicherte wurden. Auch hat die Hartz-IVProblematik
die Situation nochmals verschärft.
Dies sind nur einige Gründe dafür, dass es zu einem neuen Honorarsystem innerhalb der ambulanten Versorgung
kommen muss.
Forderungen der Ärzteschaft durchgesetzt
Im Streit um den EBM 2008 ging es zwischen KBV und Krankenkassen natürlich um das Honorar. Die KBV konnte
über den erweiterten Bewertungsausschuss zwei zentrale Forderungen erfolgreich durchsetzen:
1. Berücksichtigung der Mehrwertsteuererhöhung
2. Anpassung des kalkulatorischen Arztgehaltes
Der erweiterte Bewertungsausschuss folgt damit den Tarifsteigerungen der Klinikärzte, die mit einer ordentlichen
Tarifsteigerung bedacht wurden. Für die niedergelassenen Haus- und Fachärzte bedeutet dies, dass das
kalkulatorische Arztgehalt vor Steuern von 95 553 Euro auf 105 572 Euro erhöht wird. Diese Erhöhung spiegelt
sich 2008 bereits in erhöhten Punktzahlen für die einzelnen Leistungen wider.
Honorierung 2008
Die Systematik für das Jahr 2008 der budgetierten Gesamtvergütung auf der Basis mitgliederorientierter
Kopfpauschalen wird erhalten bleiben. Der Vorgabe des Gesetzgebers, sich bei der Berechnung der
Gesamtvergütung an der Grundlohnsummenentwicklung zu orientieren, wird mit der Erhöhung um 0,64 Prozent
Rechnung getragen.
Erst im Jahr 2009 wird sich die finanzielle Situation der Ärzteschaft ändern. Es wird zwar weiter eine budgetierte
Gesamtvergütung geben. Der Deckel auf dem Budget wird aber deutlich "gelüftet".
Verlagerung des Morbiditätsrisikos
Der Gesetzgeber hat Konsequenzen aus den Ärzteprotesten und den Forderungen der KVen gezogen und das
Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen verlagert. Die Gesamtvergütung soll jährlich um den Veränderungsfaktor der
Morbidität erhöht werden. Die Morbidität wird ein wesentlicher Faktor zur Bestimmung der Höhe der
Gesamtvergütung sein.
Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten
Des Weiteren sind die erhöhten Investitions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Mit diesen für die ärztliche
Honorierung entscheidenden Bestimmungsgrößen werden die Kassenärztlichen Vereinigungen in die
Verhandlungen mit den Krankenkassen gehen. Hierbei ist es sicher nicht ausgeschlossen, dass Krankenkassen und
KVen das Schiedsamt anrufen werden.
Euro-Gebührenordnung
Auch wird die "Muschelwährung", bestehend aus Punktzahlen und Punktwerten, im Jahr 2009 ersetzt durch eine
regionale Gebührenordnung mit festen Eurobeträgen. Der Gesetzgeber hat den Weg dorthin vorgegeben. Zunächst
wird bis zum 31. August 2008 ein Orientierungspunktwert bundesweit festgelegt. Dieser Orientierungspunktwert
berechnet sich aus der Division des bundesweiten Finanzvolumens 2008, erhöht um die Veränderungsrate der
Gesamtvergütung durch das anerkannte Punktzahlvolumen von mindestens vier Quartalen. Die sachlichrechnerischen
Richtigstellungen der KVen und die Begrenzungsregelungen aus den Honorarverteilungsverträgen
sind hierbei zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage vereinbaren dann die regionalen KVen und die
Landesverbände der Krankenkassen eine regionale Gebührenordnung in Euro.
Einführung Regelleistungsvolumen
Aber auch ab 2009 werden nicht alle Budgets fallen und jede erbrachte ärztliche Leistung in voller Höhe
(unquotiert) ausgezahlt. Es wird weiter eine budgetierte Gesamtvergütung geben, die sich jedoch deutlich von der
heutigen Gesamtvergütung unterscheidet. Als mengenbegrenzende Maßnahmen sind Regelleistungsvolumen* für
jeden Arzt vorgesehen. Diese werden vergleichbar mit den heute bekannten Punktzahlgrenzvolumen sein, jedoch
nicht mehr in Punkten, sondern in Euro ausgewiesen.
* Regelleistungsvolumen sind die je Arzt und Quartal zu festen Werten, d.h. unquotiert, abrechenbaren
Leistungen.
Es gibt auch zukünftig Leistungen außerhalb der Mengenbegrenzung. Für 2008 zählen folgende Leistungen dazu:
Präventions- und Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen,
Schutzimpfungen,
Leistungen der Methadonsubstitution,
Ambulante Operationen,
+ Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie,
Belegärztliche Leistungen,
Kostenerstattung nach Kapitel 40 EBM,
Disease-Management-Programme,
Sonderverträge (z.B. Onkologie, Umweltmedizin, Hautkrebs-Screening),
spezielle Einzelleistungen (Akupunktur, Poiysomnographie, PDT usw.).
Hier liegt sicher auch eine Chance, bereits im Jahr 2008 die wirtschaftliche Situation in den Praxen zu verbessern, da
durchweg die Punktzahlen für die angegebenen Leistungsbereiche erhöht werden. Sofern es gelingt, die
bisherigen Punktwerte auch für das Jahr 2008 vertraglich zu vereinbaren, führt dies zwangsläufig zu einer
Honorarsteigerung.
Weitere Maßnahmen
Im Jahr 2010 sind dabei unterschiedliche Preise bei Vorliegen von Unter- bzw. Überversorgung durch die
Kassenärztlichen Vereinigungen auszuweisen. Ziel ist, vermeintlich unattraktive Arztsitze finanziell zu fördern.
Ab 2011 sollen diagnoseabhängige Fallpauschalen, wie sie bereits im Krankenhausbereich existieren, in den
Bereich der Fachärzte transformiert werden. Dies gilt jedoch zunächst nur für Versichertengruppen mit erheblich
therapeutischem Leistungsaufwand und überproportionalen Kosten.
Anpassung regionaler Honorarverteilung
Regional müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen neue Honorarverteilungsverträge verhandeln. Diese werden
neue Fallpunktzahlen für alle Fachgruppen und somit auch für jeden Arzt enthalten. Der Bewertungsausschuss
wird hierzu den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Transcodierungstabelle zur Verfügung stellen. Auskünfte
hierzu erteilt die regionale zuständige Kassenärztliche Vereinigung. (4)
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