Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V.

PKV scheitert mit Klagen in Karlsruhe - Grünes Licht für den Basistarif

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen zentrale Vorschriften der Gesundheitsreform gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Mittwoch das Reformwerk von 2007.
Die Berufsfreiheit der Unternehmen sei beispielsweise durch den Basistarif nicht in unzulässiger Weise verletzt, befanden die Karlsruher Richter. Die Klagen von fünf Versicherungen sowie dreier privat versicherter Bürger wies der Erste Senat ab. Allerdings habe der Gesetzgeber die Pflicht, die künftige Entwicklung der PKV zu beobachten, hieß es.

Die PKV hatte sich in ihrer Klage unter anderem gegen den seit Jahresanfang
geltenden Basistarif mit Aufnahmezwang gewandt. Nach den Worten des Gerichts
ist der rund 570 Euro teure Tarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, für durchschnittliche PKV-Kunden nicht sonderlich attraktiv.
Der von den Privatkassenbefürchtete massenhafte Wechsel sei daher nicht zu erwarten.
Zwar greife die Regelung in die Berufsfreiheit der Unternehmen ein. "Der Eingriff ist jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, allen Bürgern einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu gewährleisten", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen
Papier bei der Urteilsverkündung.

Der Basistarif steht zunächst allen neu PKV-Versicherten sowie Personen ohne
Versicherungsschutz, die ehemals PKV-versichert waren, offen. Darüber hinaus
können bereits privat Krankenversicherte noch bis zum 30. Juni 2009 in den
Basistarif wechseln. Freiwillig gesetzlich Versicherte können in einem Zeitraum von sechs Monaten, nachdem sie die Voraussetzung für eine Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfüllt haben, in den Basistarif wechseln.
Die privaten Versicherer dürfen dabei niemanden mehr wegen Krankheit oder Alter
abweisen.

Die Bundesgesundheitsministerium (BMG) begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Ministerin Ulla Schmidt: "Die Bundesregierung hat immer betont, dass die mit der Gesundheitsreform eingeführten Regelungen verfassungsgemäß sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies heute bestätigt. Für mich ist vor allem die abschließende Klärung von Bedeutung, dass auch die private Krankenversicherung soziale Verantwortung übernehmen muss, damit jeder und jede in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz verfügen kann, und auch Ältere vor Überforderung
durch überhöhte Prämien geschützt werden können.
Über die Versicherungspflicht und den Basistarif wird dies auch für den Bereich der
privaten Krankenversicherung umgesetzt."

Zu einer wirtschaftlich tragfähigen Gesundheitsversorgung im Bereich der PKV
werde auch die nun bestätigte Einführung von mehr Wettbewerb beitragen, weil es erstmals auch für privat Versicherte realistische Möglichkeiten gebe, den Versicherer zu wechseln. „Ich hoffe, das Urteil trägt dazu bei, dass die private Krankenversicherung die beschlossenen Neuregelungen im Sinne des Gesetzgebers umsetzt und bei künftigen Gesundheitsreformen konstruktiv mitarbeitet."

Mit dem Urteil bestehe endgültig Rechtssicherheit über die mit der Gesundheitsreform für die private Krankenversicherung eingeführten Neuregelungen - insbesondere den Basistarif und die Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Versicherers. Aber auch der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen an die gesetzliche Krankenversicherung, die dreijährige Wartefrist für abhängig beschäftigte Pflichtversicherte sowie die Wahltarife in der GKV sind demnach mit der
Verfassung vereinbar."

Quelle: facharzt.de, 20.07.09