Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V.

Sondernewsletter 01.2009 zur Nachvergütung

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

diejenigen von Ihnen die für die Jahre 2000 und 2001 Widerspruch gegen die Honorarbescheide eingelegt haben, werden für diesen Zeitraum noch einmal eine Nachtvergütung für die genehmigungspflichtigen Leistungen erhalten.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Auszahlung der Nachvergütung im Mai stattfinden.

Um die Vorfreude etwas zu konkretisieren, stellt Ihnen der bvvp-Nds eine Berechnungstabelle zur Verfügung mit der sie ihre voraussichtliche Nachvergütung errechnen können.

Eine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen können wir selbstverständlich nicht übernehmen!

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Fischbeck
für den Vorstand des bvvp-Nds

Hier steht die Tabelle zur Berechnung der Nachvergütung als Excel - Datei zur Verfügung!

Weitere Möglichkeit: Anfordern als E-Mail hier.