Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V.

Sondernewsletter 02.2009 zur Nachvergütung

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
hier aus aktuellem Anlass ein Sondernewsletter

1. Schreiben der KV-Bezirksstelle Lüneburg zur Rücknahme der Widersprüche

Verschiedene unserer Mitglieder sind an den Vorstand herangetreten, weil sie ein Schreiben ihrer KV-Bezirksstelle erhalten haben, indem sie aufgefordert wurden ihre in der Vergangenheit getätigten Widersprüche zurückzuziehen. Begründet wurde das mit einem Urteil eines Landessozialgerichtes in Baden-Württemberg.
Es handelt sich bei dem Schreiben der KV um die Quartale 2/05-3/07, bzw.1/08-3/08.
Nach Rücksprache mit dem Bundesvorstand des bvvp, hat Norbert Bowe zu dieser Aufforderung der KV ein Musterantwortschreiben verfasst, dass wir Ihnen nun allen zur Verfügung stellen.
Ändern Sie das Ihrer Situation entsprechend und senden Sie es an Ihre Bezirksstelle wenn Sie von dieser solch ein Schreiben wie o.g. erhalten haben.

2. Nachvergütungen für 1/2000-4/2001

Wie wir aus sicherer Quelle erfahren haben, erfolgen die Nachvergütungen für die o.g. Quartale in der 22. oder 23 KW.
Wir hoffen für Sie, dass Sie unsren Aufforderungen gemäß, auch für diese Quartale ihren Widerspruch eingelegt haben um in den Genuss der "Nachvergütung der Nachvergütung" zu kommen.

Mit freundlichen Grüssen
Ihr bvvp Nds.
Dr. J. K. Merholz
1. Vorsitzender

Hier steht der Formbrief aus Punkt 1 als pdf-Datei zur Verfügung!