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| Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Rückwirkende Anerkennung von Fortbildungspunkten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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6.3.2005 Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) hat sich, so wie die KVN auch, dazu entschlossen, Fortbildungsmaßnahmen anzuerkennen, die vor dem 01.01.04 absolviert worden sind. Man ist aber von Seiten der PKN aus skeptisch, ob diese Regelung der im Sozialgesetzbuch verankerten Fortbildungspflicht juristisch genügt. Deshalb hat die PKN folgenden Beschluss gefasst: "Jedem Mitglied wird auf Antrag zu jedem Zeitpunkt - frühestens zum 31.12.08 - ein Zertifikat über die im dann vergangenen Fünf-Jahres-Zeitraum erworbenen Fortbildungspunkte. Ferner erhält das Mitglied auf Wunsch eine weitere Bestätigung über die Punkte, die vor dem bescheinigten ersten Fünf-Jahres-Zeitraum erworben worden sind. In beiden Fällen wird die Fortbildungsordnung der PKN zugrunde gelegt." Die PKN lehnt damit, vor dem Hintergrund ihrer juristischen Bedenken, eine Gewährleistung dafür ab, dass die vor dem 1.1.04 erworbene Punkte Anerkennung finden, auch wenn sie im Zertifikat der PKN aufgeführt sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||