Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V.

Was hat der bvvp bisher erreicht?

Der bvvp und alle seine 17 Landes- und Regionalverbände vertreten die Interessen aller Psychotherapeuten - der ärztlichen Psychotherapeuten wie der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten gleichermaßen. Nur gemeinsam und mit gebündelten Kräfte aller Psychotherapeuten lassen sich deren Interessen in Selbstverwaltungsgremien, Politik und Öffentlichkeit schlagkräftig genug vertreten und durchsetzen. Diese integrative Politik haben die Vertreter des bvvp auf Bundesebene, die Vertreter der bvvp-Landesverbände in ihren Regionen und natürlich auch deren Delegierte in KVen und Kammern immer praktiziert. Der bvvp und seine Regionalverbände haben dabei in den 10 Jahren seit Gründung bis heute nennenswerte Erfolge für die gesamten Psychotherapeutenschaft erkämpft.

Anhand des folgenden Überblicks können Sie sich einen eigenen Eindruck von der bisherigen - und auch zukünftigen - Arbeit des bvvp machen:

» Der bvvp hat als erster - und zunächst einziger - Verband anhand betriebswirtschaftlicher Daten die Auseinandersetzung um angemessene Honorare geführt und die bundesweiten Klageverfahren initiiert und koordiniert und 1999 mit 4 Musterklagen die ersten aufsehenerregenden Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) erwirkt. Daraufhin sind inzwischen in den meisten KVen umfangreiche Nachvergütungen erfolgt. Wer entsprechend den bvvp-Empfehlungen regelmäßig Widerspruch eingelegt hatte, konnte sich über Nachzahlungen von mehr als 70.000,- DM freuen. Der bvvp leitete über seine Landesverbände erneut flächendeckend Klageverfahren ein, sowohl den Zeitraum 1993-1998 betreffend, als auch das Jahr 1999 mit gesetzlich definiertem Budget und die Zeit ab 2000.

» Der bvvp hat außerdem in der Vergangenheit auf die Reformen und Entwicklungen von EBM, GOÄ, GOP und Psychotherapierichtlinien im Interesse aller Psychotherapeuten immer nennenswerten Einfluss nehmen können. So hat z.B. der bvvp auch bei der GOP mit bewirkt, dass sie bei den Leistungsbewertungen der GOÄ angeglichen wurde.

» Der bvvp hatte seinerzeit an den Punktzahlerhöhungen für psychotherapeutische Leistungen der letzten EBM-Reformen vor dem EBM2000plus maßgeblichen Anteil (von 900/1000 auf 1100 Punkte 1994, bzw. von 1100 auf 1450 Punkte 1996 für die Psychotherapiesitzung).

» Der bvvp war an der Entwicklung des Psychotherapeutengesetzes in allen Stadien aktiv beteiligt und hat sich dabei besonders für die gleichberechtigte Integration der neuen Heilberufe in die bestehenden Strukturen, eine qualitativ hochstehende Versorgung und den Wegfall der zunächst beabsichtigten Zuzahlung eingesetzt.

» Der bvvp hat eigens eine Mitglieder-Initiative ins Leben gerufen gegen die mit dem Psychotherapeutengesetz beschlossene Patientenzuzahlung. Diese Gruppe hat wesentlich mitgewirkt daran, dass diese einseitige Belastung der Psychotherapiepatienten noch vor Inkrafttreten gecancelt wurde.

» Der bvvp tat alles in seinen Kräften stehende dazu, im Gesetzgebungsverfahren, im Vermittlungsverfahren und danach die dringend erforderliche Aufstockung des im Psychotherapeutengesetz festgesetzten Budgets durchzusetzen - mit partiellem Erfolg sowohl im Vermittlungsverfahren als auch beim GKVSol -Gesetz 1999.

» Der bvvp hat gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Aufsichtsbehörde überzeugend darlegen können, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 16.2.2000 die rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben zur Honorierung der Psychotherapie in der GKV nicht korrekt umgesetzt hatte - mit Hilfe von umfangreichem Datenmaterial, eigenen Kalkulationen, Kostenrechnungen und einem von ihm in Auftrag gegebenen betriebswirtschaftlichen Fachgutachten. Das BMG forderte daraufhin mit Schreiben vom 30.11.00 an KBV und Krankenkassen eine Korrektur des Beschlusses - unter Verweis auf das vom bvvp vorgelegte Material.

» Die bvvp-Klagen gegen diesen Unrechtsbeschluss konnten auch mit der Fülle der Beweismaterialien vor dem BSG überzeugen. Die unvergleichlich sorgfältige Prozessvorbereitung des bvvp hat maßgeblich dazu beigetragen, dass diese Klagen (mehrerer Verbände) nicht gescheitert sind, als das BSG am 28.1.2004 über die rechtmäßigen Vergütung der Psychotherapeuten ab 1/2000 positiv entschied. Nun sind bundesweit erneut stattliche Nachzahlungen für alle Kollegen, die Widerspruch eingelegt haben, zu erwarten.

» Der bvvp hat zusätzlich Klagen auf der Grundlage des Par. 44 SGBV auf den Weg gebracht, die dazu führen könnten, dass sogar Kollegen, die keine Widersprüche eingelegt haben, Nachzahlungen bekommen. Das LSG Baden-Württemberg und mehrere untere Instanzen haben bereits in diesem Sinne entschieden.

» Der bvvp hat im Richtlinienausschuss Psychotherapie einen Antrag auf Vergrößerung der Bewilligungsschritte bei Verhaltentherapie mit Angleichung an die Tiefenpsychologie eingebracht, mit dem wir uns leider - trotz stichhaltiger und ausführlicher Begründung - nicht durchsetzen konnten.

» Der bvvp setzt sich im jetzigen "Gemeinsamen Bundesausschuss - Fragen der psychotherapeutischen Versorgung" (so heißt der alte Richtlinienausschuss jetzt offiziell) aktuell u.a. für eine der Neuropsychologie angemessene sozialrechtliche Regelung ein und für eine der Psychotherapie angemessene Bewertung neuer Psychotherapieverfahren (Gesprächspsychotherapie).

» Der bvvp hat auf Bundes- und Regionalebene dafür gekämpft, dass alle psychotherapeutisch tätigen Ärzte ebenso wie psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Richtlinienbehandlungen gestützte Punktwerte erhalten. » Der bvvp hat zur Beseitigung der "90%-Grenze" Klagen für Psychiater und Ärzte für Psychosomatische Medizin angestrengt bis hin zur Verfassungsbeschwerde - leider ohne Erfolg. Er hat sich parallel dazu von Anfang an, d.h. seit 1999, konsequent gegenüber der Politik und dem Bundesministerium für Gesundheit für eine Gesetzesregelung zur Aufhebung der 90%-Grenze eingesetzt und wesentlich dazu beigetragen, dass dieses Ziel mit dem 1.7.04 erreicht wurde.

» Der bvvp hat sich in der Vergangenheit immer für ein gemeinsames Grundleistungskapitel im EBM und gleichwertige Ziffern für alle stark gemacht und immerhin erreicht, dass das jetzige gemeinsame Psychotherapeuten-Kapitel für ärztliche Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gilt. Der bvvp setzt sich jetzt für eine gerechte Kapitelausstattung ohne Benachteiligung einer Fachgruppe ein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

» Der bvvp kämpft seit Jahren intensiv dafür, dass mit dem EBM 2000 plus die Punktzahlen der Psychotherapieleistungen angemessen kalkuliert und nicht künstlich klein gerechnet werden. Er hat hierzu der KBV und dem Bundesfachausschuss umfangreiche Berechnungen und kaum widerlegbare Fakten vorgelegt. Bei der Punktzahlbewertung konnten daher im Fachausschuss schon Nachbesserungen erreicht werden, die ohne den Einsatz des bvvp kaum zustande gekommen wären.

» Der bvvp streitet weiter dafür, dass die vom BSG am 28.1.2004 erneut bekräftigte Rechtsprechung auch ihren Niederschlag in der Kalkulation unserer EBM-Ziffern findet. Dort sind bisher für eine optimal ausgelastete Praxis nur 25.000,- Euro pro Jahr an Kosten angesetzt - eine Größe, die laut BGS rechtlich nicht haltbar ist - Stoff für neue bvvp-Klagen! » Der bvvp hat mehrere Erhebungen zur Versorgungssituation (Zuzahlung, finanzielle Situation der Praxen) in eigener Regie durchgeführt und die erhobenen Daten auch im Interesse aller mit Erfolg berufspolitisch verwenden können. Eine von Prof. Zepf (Universität Homburg/Saar) mit logistischer und finanzieller Unterstützung des bvvp in Modellregionen durchgeführte Studie zur psychotherapeutischen Versorgung erlaubt, der beliebten Mär einer verbreiteten Überversorgung mit handfesten repräsentativen Daten entgegenzutreten. Diese Ergebnisse könnten den Psychotherapeuten, denen nach geltendem Recht vielerorts die Zulassung verwehrt wird, zukünftig noch nützlich werden und bei einer Novellierung der Bedarfsplanungsrichtlinien eine Rolle spielen.

» Der bvvp hat sich immer engagiert dafür verwandt, dass nicht unausgereifte Qualitätssicherungsverfahren das bisherige Gutachterverfahren ersetzen könnten und damit die Grundlagen der BSG-Urteile ausgehebelt bzw. die Befürwortung und Genehmigung psychotherapeutischer Leistungen allein den Krankenkassen überlassen werden könnten.

» Der bvvp setzte - und setzt sich stets gesundheitspolitisch für Weiterentwicklungen ein, die der Fachpsychotherapie unter Berücksichtigung unterschiedlicher Grundqualifikationen endlich Praxisführungs- und Existenzbedingungen bieten, die für alle angemessener und gerechter sind als die der Vergangenheit.

» Der bvvp hat im Rahmen des GMG-Gesetzgebungsverfahrens sich entschieden gegen die Zerschlagung der KVen, gegen die Gefährdung des Solidarsystems gewandt. Er wird eine Ökonomisierung der psychotherapeutischen Versorgung und die Einführung von Markgesetzen, unter denen die Kassen die Einkaufsmacht erhalten, weiter mit ganzer Überzeugung bekämpfen.

» Der bvvp hat zusammen mit anderen Verbänden erreicht, dass in Zusammenhang mit der Umsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes eine von den Kassen geplante Extra-Zuzahlung für Psychotherapiepatienten von weiteren 10 Euro - wie beim Zahnarzt - zunächst für zwei Quartale zurückgezogen wurde. Er kämpft dafür, dass dies eine endgültige Regelung wird und hat da das Ministerium und die Politik auf seiner Seite.

Dies ist nur ein Ausschnitt - es lässt sich nicht alles aufzählen von den tausend Aktivitäten, mit denen wir beschäftigt sind. Der bvvp ist mit z.Zt. ca. 4200 Mitgliedern - davon zur Hälfte Ärzte, zur Hälfte Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten - derzeit der mitgliederstärkste intergative Verband von niedergelassenen Richtlinien- / Vertragpsychotherapeuten in Deutschland. In einer Zeit, in der den Psychotherapeuten von KVen, KBV und Kassen der Wind so sehr ins Gesicht bläst, ist die integrative Arbeit und die solidarische Abwägung gemeinsamer und spezifischer Interessen, wie sie im bvvp geleistet wird, besonders unverzichtbar. Der bvvp zusammen mit seinen Landesverbänden ist da eine starke Kraft für die Interessen aller Psychotherapeuten, für eine starke psychotherapeutische Fachgruppe, die sich nicht auseinanderdividieren lässt, sondern solidarisch zusammensteht.

Dr. Frank Roland Deister (Bundesvorstand)