Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V.

Wir über uns

Ein Blick zurück, doch nicht im Zorn - wie der bvvp gehen lernte - In jenem Gründungs-Sommer 1994 lag die erste Version des Psychotherapeutengesetzes (PTG) im Vermittlungsausschuss; die CDU/FDP-Regierung hatte gerade zugestanden, die Zuzahlung (zu jeder Psychotherapiestunde!) von 25% auf 10% des Stundensatzes zu reduzieren. Vorgesehen war ein Sektionsmodell, das die Aufspaltung der Psychotherapie und der Psychotherapeuten an den Berufsgruppengrenzen gebracht und eine Gleichstellung hinsichtlich Honorare und abrechenbarer Leistungen unwahrscheinlich gemacht hätte. Genau zu diesem Zeitpunkt legte der in Gründung befindliche bvvp die Ergebnisse seiner Umfrage unter mehr als 1400 Psychotherapie-Patienten vor. Sie zeigte die die fatalen Folgen einer Psychotherapie-Zuzahlung auf: 50% der Patienten hätten bei der geplanten Zuzahlungshöhe keine Therapie begonnen oder sie nicht fortsetzen können. Diese Ergebnisse bestärkten die SPD, bei ihrem Nein zur Zuzahlung zu bleiben und so musste und konnte das PTG mit der neuen Legislaturperiode nochmals beraten werden. Das erste überregionale Vortreffen zur Gründung des bvvp fand am 12.03.94 in Freiburg statt. Die dabei beschlossene Resolution liest sich immer noch aktuell: "Derzeit ist allgemein als Erfordernis anerkannt, dass die zuwendungsintensive sprechende Medizin in der EBM-Reform stärker gefördert werden soll und muss. In gleicher Weise leisten da Hausärzte und Psychotherapeuten personen- und zeitgebundene Behandlungen, die keine Kompensation durch Mengenausweitungen ... zulassen. .... In der derzeitigen honorarpolitischen Situation mit Budgetdeckelung...stellt die.... Punktzahlerhöhung auf mindestens 1600 Punkten pro Behandlungsstunde ein gerade noch vertretbares Minimalerfordernis dar und ermöglicht den Anschluss an das untere Ende der Durchschnitts-Einkommensskala der übrigen Arztgruppen." Schon am 18.06.94 folgte das zweite Treffen in Freiburg. Damals war sogar - man glaubt es kaum - Dieter Best von der Vereinigung, mit von der Partie! Am 8.10.94 war es dann soweit: In Hamburg gründete sich der "Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten". Dass wir gelegentlich ganz offiziell als "Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten" tituliert werden, stört uns nicht, denn es macht durchaus Sinn. Im ersten Brief des bvvp an die Spitzenverbände der Krankenkassen stand: "Die wichtigsten berufspolitischen Aktivitäten in der nächsten Zeit wird die Mitwirkung an der großen EBM-Reform und an der Verabschiedung des PTG sein.....Nach Wirksamwerden des Gesundheitsstrukturgesetzes war es sicherlich die Gruppe ...Vertragspsychotherapeuten, die am stärksten von Kürzungen betroffen war und gleichzeitig über kein wirksames Instrument der Interessenvertretung verfügte. In dieser Phase entstanden, dem Freiburger Anstoß folgend, regionale Arbeitsgemeinschaften... Nach drei bundesweiten Koordinationstreffen hat sich nun der Bundesverband konstituiert. Ihm gehören derzeit 9 regionale Arbeitsgruppen aus den KV-Bezirken Südbaden, Nordbaden, Südwürttemberg, Hessen, Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Saarland und Pfalz an. Der Bundesverband repräsentiert bereits jetzt 1200 Mitglieder und dürfte damit der stärkste bundesweite Interessenverband freiberuflich tätiger Vertragspsychotherapeuten sein." So begann eine Erfolgsgeschichte, allerdings immer wieder begleitet von Rückschlägen und nur möglich durch mühevolle, zähe Arbeit. Wochen brüteten wir über den ersten Widerspruchs-Texten, Monate über Klageschriften. Eine Saat, die erst Jahre später aufging und Grundlage unserer Kompetenz in Honorarfragen geblieben ist. Briefentwürfe zum PTG oder zum EBM wurden damals noch per Post hin und her geschickt, heute unvorstellbar. Bis Anfang 96 wehrte ich mich tapfer gegen ein Faxgerät. Dann war mein Widerstand zusammengebrochen und aus war es mit der Ruhe. Die Faxe kamen stapelweise herein - und die Lobby-Telefonkontakte wurden immer häufiger. Heute, nur zehn Jahre später, muss man aufpassen, dass die Herstellung von Texten nicht schneller vonstatten geht als das Denken. Neben Honorarkampf und "Widerspruchs- und Klagewesen" hatte das Psychotherapeutengesetz (PTG) oberste Priorität. Um es voran zu bringen bildete sich im Herbst 94 die Arbeitsgemeinschaft Richtlinienverbände (AGR), Ende 94 stieß Manfred Singmann als bvvp-Vertreter dazu. Getreu unserem integrativen Ansatz wurde ich als Arzt in die Runde vorgelassen. Trotz lediglich eingeschränkter Mitgliedsrechte, konnte ich vermitteln, Missverständnisse und Fehleinschätzungen bezüglich der vertragsärztlichen Realitäten aufklären. Das war auch nötig. Denn die "Erstatterverbände" und ebenso Teile der AGR tendierten zu einem "Assoziationsmodell", nach dem die neuen Berufgruppen nur assoziiert werden sollten ohne volle Gleichberechtigung zu erhalten. Für uns inakzeptabel, weil damit die Psychotherapeuten nach dem Motto divide et impera gegeneinander ausgespielt worden wären. Bei einer Mitgliederbefragung sprachen sich 90% unserer Mitglieder für die Integrations-Linie des bvvp aus. Bei den ab Sommer 95 geführten Verhandlungen zwischen AGR und KBV zum Integrationsmodell waren wir meinungsbildend und bei Kompromissfindungen z. T. federführend. Zwei ehrlichen Maklern auf KBV-Seite ist hier ein Denkmal zu setzen: Ohne die Fairness von Dr. Winfried Schorre (damals KBV-Vorsitzender) und Dr. Rainer Hess und ihre Vermittlungsarbeit gegenüber der übrigen Ärzteschaft wäre das PTG nie zustande gekommen. Doch die KBV-Vertreterversammlung verwies den Entwurf zur erneuten Beratung zurück. Buchstäblich in letzter Minute konnten wir eine Konzeption von Verbänden ärztlicher Psychotherapeuten verhindern, nach der eine Indikationsstellung durch einen psychotherapeutisch tätiger Arzt jeder Therapie eines nichtärztlichen Therapeuten voranzustellen gewesen wäre. Damit wären das Integrationsmodell und das PTG gescheitert. Eine derartige Bevormundung wäre in keinem Fall zustimmungsfähig und -würdig gewesen. Ende 96 wollte die DGPPN mit den Fachärzten für Psychotherapeutische Medizin das machen, was letztere mit den nichtärztlichen Therapeuten vorgehabt hatten: sie sollten nur auf Indikationsstellung überweisungsgebunden tätig werden können. "Berliner Hinterhöfe-Modell" nannten wir das: Der Hausarzt vor dem Psychiater vor dem ärztlichen Psychotherapeuten vor dem PP oder KJP. Zurück zur Honorarfront: War schon die erste Punktzahlerhöhung auf 1100 im Rahmen der kleinen EBM-Reform Herbst 94 ganz wesentlich mit dem Wind aus Südbaden zustande gekommen, so war unser Beitrag zur erneuten Punktwerterhöhung bei der großen EBM-Reform auch nicht unerheblich. Am 23.09.95 schrieben wir: " Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses...., die psychotherapeutische Behandlungsstunde mit 1450 Punkten zu bewerten, werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, die existentielle Bedrohung der psychotherapeutischen Praxen ...abzuwenden.... allerdings nur dann... , wenn ein Punktwert von mindestens 10 Pf garantiert ist. Diesen Tatbestand weisen sowohl die KBV eigenen Berechnungen aus als auch die von uns in Auftrag gegebene Studie der Henker Consulting." Apropos: trotz bescheidenstem finanziellem Polster eine veritable Consulting-Firma damit zu beauftragen, Psychotherapeuten-Praxen betriebswirtschaftlich zu durchleuchten - was für ein Wagnis! Aber goldrichtig: Dieses Gutachten wurde ein schlagendes Argument beim Kampf um angemessene Punktzahlbewertungen. Doch wie gewonnen so zerronnen: mit der Einführung der EBM-Reform von 1996 und ihren exorbitanten Steigerungsraten bei den Leistungsabrechnungen gingen die Punktwerte wieder in den Keller und wieder landeten die Psychotherapeuten am Katzentisch. An der PTG-Front dagegen gab es Erfreulicheres: Die CDU/FDP-Koalition konnte überzeugt werden, dass ein Gesetzentwurf nicht am Dissens der Psychologenverbände scheitern würde. Mit ausschlaggebend dabei war die Vermittlungsarbeit von Ellen Bruckmayer, DGPT, und Jochen Weidhaas, Vereinigung. Nach der ersten Lesung des PTG im Juni 97 verständigten sich AGR und Erstatterverbände auf Übergangsbestimmungen zur Integration von Erstattungspsychologen in die vertragsärztlich/psychotherapeutischen Strukturen und über die Repräsentanz der neuen Berufsgruppen in den KV-Strukturen. Der DPTV schlug - als Minimum der Mitwirkung - das Organ des Beratenden Fachausschusses vor, was dann Eingang ins Gesetz fand. Unmittelbar vor der Anhörung des Gesetzes platzte die Bombe: die KBV-VV lehnte das Integrationsmodell ab. Hier war der bvvp am klarsten. Unbeirrt forderte er die Verantwortlichen in Politik und KBV auf, das Integrationsmodell beizubehalten - mit Erfolg. Als Kröte musste die 10%-Repräsentanz in den KVen (statt des vorgesehenen Verhältniswahlrechts) geschluckt werden. Im Vermittlungsverfahren für die eigene Bedarfsplanung für KJP und für die Beseitigung der katastrophalen Unterdeckung des Budgets 99 im PTG legte sich der bvvp noch mal ins Zeug. Unsere Vorhersage, dass der Punktwert auf 6 - 7 Pfennig abrutschen würde, war zwar richtig. Aber obwohl wir als einziger Verband offensiv alle Lobby-Kontakte nutzten, erreichten wir nur einen Teilerfolg: die Höhe des Vergütungsbetrages der für die neu ins System kommenden Erstattungspsychotherapeuten wurde von 0,7% auf max. 1% der Gesamtvergütung angehoben, durch das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz von Ende 98 kam eine weitere Erhöhung um 40% dazu. Ohne die Zuzahlungspflicht für Patienten schien das PTG nicht zu haben. Trotzdem leistete eine Initiativgruppe des bvvp ein dreiviertel Jahr lang intensive Lobbyarbeit. Als diese Bestimmung nach dem Regierungswechsel kassiert wurde, hatten wir das gute Gefühl, zu dieser Rettung in letzter Minute nicht unwesentlich beigetragen zu haben. Heute können wir uns noch besser vorstellen, was es bedeutet hätte, jede Stunde vom Patienten einen Obolus zu verlangen. Der neue Status der PP brachte ein Aufflackern von Abgrenzungsbedürfnissen mit sich. Schon in der Endphase des PTG gab es z. T. eine unfaire Stimmungsmache gegen den bvvp. Das Engagement von bvvp-Ärzten zugunsten ihrer nichtärztlichen Kollegen war vergessen. Bei uninformierten Psychologen-Kollegen suchte man mit der Unterstellung zu punkten, dass man dem bvvp eine ärztelastige Politik unterstellte. Aber auch in den bvvp-Reihen gab es Konflikte zur Frage des gemischten Verbandes Letztlich führten sie zu einer noch klareren Positionierung für eine von allen Berufsgruppen getragene integrative Politik. Last not least unser Einsatz für den Fall der 90%-Grenze: In den sonst so ausgezeichneten BSG-Urteilen hatten die Richter beschieden, dass Anspruch auf den gestützten Mindestpunktwert für psychotherapeutische Leistungen nur erheben könne, wer ausschließlich psychotherapeutisch tätig sei, d.h. mehr als 90% Leistungen des EBM-Kapitels G IV abrechne. Bei der Beratung zum GMG 2000 machte sich bei der Anhörung selbst von den gemischten Verbänden einzig der bvvp dafür stark, das Angemessenheitsgebot psychotherapeutischer Leistungen auf alle psychotherapeutisch Tätigen anzuwenden. Noch im Vermittlungsverfahren versuchten wir über unsere Kontakte die unselige 90% Grenze herauszuboxen. Als das gescheitert war, ließen wir in guter bvvp-Manier dennoch nicht locker. Zwar konnten wir mit zahlreichen Musterklageverfahren vor Gericht nicht durchdringen. Aber die unermüdliche Darlegung der Schädlichkeit dieser Willkürgrenze für die integrierte psychiatrisch -psychotherapeutische Versorgung - zuletzt gemeinsam mit den ärztlich-psychotherapeutischen Verbänden - war nach 4 Jahren erfolgreich. Am 16.2.2000 begann dann die unendliche Geschichte unseres Kampfes gegen den fortgesetzten Rechtsbruch des inzwischen in 3 Versionen aufgelegten Bewertungsausschussbeschlusses. Mit der BSG-Rechtsprechung vom 28.1.04 wurde möglicherweise eine weitere Runde dieses beschämenden Theaters eingeläutet, es sei denn - man wagt es kaum zu hoffen - KBV und Bewertungsausschuss fänden sich endlich dazu bereit, die BSG-Rechtsprechung umzusetzen, statt sie sinnentstellend umzudeuten. Mein persönliches Resümee: Der bvvp hat es geschafft, in wenigen Jahren zu einer wichtigen berufspolitischen Kraft der Psychotherapeuten zu werden, für die Umsetzung unserer Honorarinteressen genauso wie für die Sicherung und Weiterentwicklung unserer Arbeitsbedingungen und für den Zusammenhalt der vielen Gruppen in der psychotherapeutischen Versorgung. Der bvvp ist nicht mehr wegzudenken, man rechnet mit uns und kann auf uns zählen. Das soll so bleiben. Norbert Bowe (Bundesvorstand)